In einer auf dem Finanzportal veröffentlichten Erklärung gibt die AT an, dass die Drogen in einer nicht identifizierten Verpackung verpackt und unter anderen Waren versteckt war, die per Luftfracht verschickt wurden und für Lissabon bestimmt sind.
Die Beschlagnahme erfolgte im Rahmen der Befugnisse der AT zur Kontrolle der Außengrenzen der Europäischen Union.