Die Fluggesellschaften müssen damit beginnen, Passagierdaten - einschließlich der Daten von Reisedokumenten, Flugdaten und Gepäckinformationen - an die Behörden zu übermitteln, bevor die Passagiere an den Außengrenzen der Europäischen Union (EU) ankommen.
Auf diese Weise können laut einer Erklärung des Rates vorherige Kontrollen und eine Bewertung potenzieller Sicherheitsrisiken stattfinden, was die Grenzkontrollen erleichtert und gewährleistet, dass die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenzen im Voraus ergriffen werden.
Die neue Verordnung, die 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft tritt, ersetzt die Richtlinie von 2004 über die Vorabinformation von Fluggästen.
Nach Angaben aus Brüssel werden im Jahr 2019 mehr als 500 Millionen Fluggäste in die EU einreisen oder sie verlassen.
Da Flugreisen zunehmend von Kriminellen und Terroristen genutzt werden, ist die Gewährleistung eines rechtzeitigen Zugangs zu Fluggastdaten für die Aufrechterhaltung der Sicherheit von entscheidender Bedeutung, so der EU-Rat in derselben Erklärung.