Für die Einreise in das Land ist nun "nur noch die Vorlage des digitalen Covid-Zertifikats der Europäischen Union in seinen drei Modalitäten oder eines anderen ordnungsgemäß anerkannten Impfnachweises erforderlich", so das Büro des Ministers der Präsidentschaft.
Der Ministerrat billigte auch Änderungen in Bezug auf das digitale Covid-Zertifikat und Anpassungen beim Impfnachweis, der für den Zugang zu bestimmten Einrichtungen vorgelegt werden muss.
Die digitale Bescheinigung verlangt nun, dass die Antigen-Schnelltests innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt werden, statt wie bisher innerhalb von 48 Stunden, und im Falle eines molekularen Nukleinsäure-Amplifikationstests (TAAN) beträgt die Frist 72 Stunden.
In Bezug auf die Impfung bescheinigt das digitale Covid-19-Zertifikat jetzt den Abschluss des Grundimpfprogramms für mehr als 14 Tage und weniger als 270 Tage seit der letzten Dosis bzw. der Auffrischungsdosis.
Die Vorschriften für die Genesungsbescheinigung bleiben unverändert.
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