Laut einer gemeinsamen Erklärung sind die portugiesischen Diasporagemeinschaften auf vier Kontinenten vertreten: Europa, Afrika, Amerika und Asien.
Dort ansässige Staatsangehörige können die Geburtsregistrierung und die Zuerkennung der portugiesischen Staatsangehörigkeit für ihre vor weniger als einem Jahr geborenen Kinder online beantragen, und zwar kostenlos und ohne eine konsularische Vertretung aufsuchen zu müssen, heißt es in der Mitteilung weiter.
Die Online-Geburtsregistrierung ist jetzt in allen portugiesischsprachigen Ländern, einschließlich des Gebiets von Macau, und in mehreren Ländern, deren Amtssprache Englisch, Französisch oder Spanisch ist, verfügbar, insgesamt also in 58 Ländern.
Der Zugang zur "Online"-Geburtsregistrierung erfolgt über das Justizportal (https://nascimento.justica.gov.pt/). Um den Antrag einzureichen, muss das Dokument zum Nachweis der Geburt, das von dem Krankenhaus oder der Entbindungsklinik, in dem die Geburt stattfand, ausgestellt wurde, sowie die örtliche Geburtsregistrierung beigefügt werden.
Die Online-Geburtsregistrierung wurde in Portugal am 13. April 2020 eingeführt. Am 21. Dezember desselben Jahres begann dieser Online-Dienst mit der Registrierung von portugiesischen Staatsbürgern, die in Frankreich und im Vereinigten Königreich geboren wurden, und im November 2021 wurde er auf alle Länder der Europäischen Union ausgeweitet.
Nach Angaben des Außen- und des Justizministeriums wurden zwischen Dezember 2020 und Februar 2022 777 Anträge auf Eintragung der Staatsangehörigkeit und Geburt im Ausland online gestellt.