Der ermäßigte Steuersatz der ISV, der bisher für Wohnmobile galt, wird abgeschafft, und diese Fahrzeuge werden dem normalen Steuersatz unterworfen. Dies geht aus einem Regierungsvorschlag über Steuervergünstigungen hervor, der dem Parlament übermittelt wurde.
Nach geltendem Recht gilt für Wohnmobile ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 30 % der Kraftfahrzeugsteuer (ISV). Der Vorschlag der Regierung sieht die Aufhebung dieser gesetzlichen Bestimmung vor und unterwirft diese Fahrzeuge dem normalen Steuersatz.
Mit dem Diplom wird auch die Befreiung von der ISV für Fahrzeuge, die vor 1970 hergestellt wurden, aufgehoben, die nach der noch geltenden Regelung einem Zwischensatz von 95 % der Steuer entspricht.
In beiden Fällen gilt die Maßnahme ab dem 1. Januar 2023.