Diogo Martins vom DECO-Büro für Verbraucherschutz erklärte gegenüber Polígrafo , dass die Straßenverkehrsordnung in dieser Angelegenheit sehr eindeutig ist. Die allgemeine Regel lautet, dass "der Verkehr von Fahrrädern und Rollern nur auf Gehwegen stattfinden darf, wenn der Roller keinen Motor hat".
Motorisierte Roller und Fahrräder müssen immer auf der Straße fahren, die für sie "bestimmt" ist, da sie den Fahrrädern gleichgestellte Fahrzeuge sind "und daher die entsprechenden Vorschriften einhalten müssen".
Eine weitere Ausnahme gibt es für Kinder. Diogo Martins erklärt, dass auf der Grundlage von Artikel 17, Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung "Fahrräder, die von Kindern bis zu 10 Jahren gefahren werden, auf Gehwegen fahren dürfen, solange sie die Fußgänger nicht gefährden oder stören". Es handelt sich also um eine "dem Fußgängerverkehr ähnliche Tätigkeit".
Kurz gesagt, nach der Straßenverkehrsordnung ist das Fahren mit Fahrrädern auf dem Gehweg nur für Kinder bis zu 10 Jahren erlaubt. Was das Fahren von Motorrollern betrifft, so dürfen diese ohne Motor, unabhängig vom Alter des Fahrers, immer auf dem Gehweg fahren.