"Unter 'sehr leichten Plastiktüten' sind solche zu verstehen, die beim Großverkauf von Backwaren, frischem Obst und Gemüse gekauft werden", heißt es in dem Vorschlag.
Die Gebühr gilt für Hersteller oder Importeure von leichten Kunststoffen, und der "Beitrag" ist "im nationalen Hoheitsgebiet zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens für den Verbrauch erforderlich".
In dem Vorschlag, der in OE2024 enthalten ist, erlaubt die Exekutive die Befreiung von der Zahlung in mehreren Bereichen, gibt aber nur solche an, die "in einem sozialen oder humanitären Kontext verwendet werden, nämlich bei der sozialen Verteilung von Lebensmitteln oder bei der Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung".
"Die Abgabe auf leichte und sehr leichte Plastiktüten ist Sache des Endkäufers, und die Wirtschaftsakteure in der Handelskette müssen die wirtschaftliche Belastung der Abgabe als Preis an ihre Käufer weitergeben."