In einer Erklärung gab der Ministerrat bekannt, dass das Gesetzesdekret über das digitale Covid-19-Zertifikat nun vorschreibt, dass Antigen-Schnelltests innerhalb von 24 Stunden statt wie bisher innerhalb von 48 Stunden durchgeführt werden müssen.
Das Testzertifikat wird nun bescheinigen, dass der Inhaber "innerhalb der letzten 72 Stunden einem molekularen Nukleinsäure-Amplifikationstest (NAT) mit negativem Ergebnis" oder "innerhalb der letzten 24 Stunden einem Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis" unterzogen wurde, heißt es in der Erklärung des Ministerrats.
Was die Impfung betrifft, so wird die digitale Bescheinigung Covid-19 nun den Abschluss der Grundimpfungsserie bescheinigen, die mehr als 14 Tage und weniger als 270 Tage seit der letzten Dosis mit einem Impfstoff oder der Auffrischungsdosis zurückliegt.
Nach Angaben der Regierung werden die Regeln für die Genesungsbescheinigung beibehalten.