"Die Imker müssen vom 01. bis zum 30. September 2022 die jährliche Erklärung über das Vorhandensein von Bienenstöcken abgeben", heißt es in einer Mitteilung der Generaldirektion für Lebensmittel und Veterinärwesen (DGAV).
Wenn sie in diesem Zeitraum keine Erklärung über die Bienenstöcke vorlegen, müssen sie mit einer Geldstrafe rechnen, die zwischen 100 Euro und 3.740 Euro oder 44.890 Euro liegen kann.
Die Erklärung kann über das Portal des Instituts für die Finanzierung von Landwirtschaft und Fischerei (IFAP) oder bei der Direktion für Lebensmittel und Veterinärwesen der Region sowie bei den zu diesem Zweck registrierten Erzeugerorganisationen abgegeben werden.
Die Imker müssen die ungefähren geografischen Koordinaten ihrer Bienenstöcke angeben.