Die Behörde für Lebensmittel- und Wirtschaftssicherheit (ASAE) hat rund 90 Strafverfahren gegen Schönheitssalons, Kliniken und Friseure eingeleitet, die Botox als ästhetische Medizin verabreichen.

In einer Erklärung teilt die ASAE mit, dass sie über die Nationale Einheit für kriminalpolizeiliche Informationen und Ermittlungen (UNIIC) eine Inspektionsaktion aufgrund des "zunehmenden Angebots dieser Art von Verfahren ohne jegliche medizinische Qualifikation für diesen Zweck" durchgeführt hat.

"(...) Als operative Bilanz wurden bis heute rund 90 Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet, die zur Beschlagnahme verschiedener medizinischer Geräte, Ausrüstungen und anderer Utensilien führten, die bei der Begehung der Straftat verwendet wurden".

Die Behörde betont, dass die Verabreichung von Botulinumtoxin (Botox) oder Hyaluronsäure sowie die Anwendung anderer Verfahren mit invasiven Techniken, wie z.B. Spannungsfäden zur Gesichtsharmonisierung, ausschließlich medizinischen Fachkräften vorbehalten ist.

Da es sich um eine "sehr lukrative Tätigkeit" handelt, wird die Behörde weiterhin "das Phänomen der Zweckentfremdung überwachen, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Verbraucher zu fördern", und fügt hinzu, dass "sie mehrere Aktionen bei den Einrichtungen durchgeführt hat, in denen Verfahren von Personen getätigt werden, die keine Qualifikation dafür haben".

Die ASAE arbeitet mit dem Ärzteorden, der Gesundheitsbehörde und INFARMED - Nationale Behörde für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte, I.P. zusammen.