In einer Erklärung definiert das Institut für Natur- und Waldschutz (ICNF), dass "die Beobachtung von Walen und der Aufenthalt von Schiffen des Seetourismus und der Freizeitgestaltung am Eingang der Sado-Mündung nicht erlaubt ist", da "nur der Verkehr/die Durchfahrt von Schiffen erlaubt ist, nicht aber der Aufenthalt, das Ankern und die Beobachtung von Walen, insbesondere von Delfinen".

Diese Maßnahme, so erklärt das ICNF, "ist das Ergebnis der Schlussfolgerungen und Vorschläge der Studie zur Neubewertung der Tragfähigkeit für die Beobachtung von Walen in der Sado-Mündung und dem angrenzenden Meeresgebiet. Unter Berücksichtigung der Fragilität der Population aufgrund der geringen Anzahl von Individuen und der Wahrscheinlichkeit, dass ein Anstieg der Population bis Ende 2030 nicht eintreten wird, wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen".

"Zu diesen Maßnahmen gehört die versuchsweise Einführung eines Beobachtungsverbots am Eingang des Ästuars im Zeitraum vom 15. Juli bis zum 30. August", betont das Institut. "Die Population der Großen Tümmler (Tursiops truncatus) in der Sado-Mündung besteht derzeit aus etwa 25 Tieren, von denen viele über 40 Jahre alt sind", erklärt das ICNF.

Das ICNF erklärt, dass "nach dem in den 1990er Jahren beobachteten Abwärtstrend die Überlebensrate der Nachkommen ab 2010 leicht angestiegen ist", räumt aber ein, dass es immer noch "Risikofaktoren gibt, die die Erholung der Population behindern können und sie besonders anfällig für Störungen durch menschliche Aktivitäten machen".

Die vom Institut für Natur- und Waldschutz (ICNF) beschlossene Sperrzone wird in einer öffentlichen Bekanntmachung offengelegt und gilt für alle Schiffe, die für den Seetourismus oder die Freizeitgestaltung eingesetzt werden, betont das ICNF.