Die Ankündigung erfolgte durch den Finanzminister nach dem Ministerrat, der sich auf die Genehmigung von Maßnahmen konzentrierte, die darauf abzielen, die Auswirkungen der Krise auf den Wohnungsmarkt zu mildern.

Wer kann davon profitieren?

- Alle bis zum 15. März 2023 abgeschlossenen Kredite mit einer Restlaufzeit von fünf Jahren oder mehr;

- Kreditnehmer von persönlichen und dauerhaften Wohnungsbaudarlehen mit variablem Zinssatz oder gemischtem Zinssatz in einem Zeitraum mit variablem Zinssatz;

- Verträge, die im Rahmen einer Kreditübertragung abgeschlossen wurden, unabhängig vom Datum des Abschlusses.

Wie wird die Regelung angewendet?

Zwei Jahre lang können Familien von der Bank einen Vorschlag für eine konstante Rate verlangen, die niedriger ist als die, die sie derzeit zahlen. Diese Senkung wird dadurch erreicht, dass der Zinssatz während dieses Zeitraums 70 % des Sechsmonats-Euribors nicht überschreitet.

Nach diesen zwei Jahren nimmt die Leistung in den folgenden zwei Jahren (unter voller Berücksichtigung des damaligen Index) ihren "normalen" Wert an. Wenn die Zinssätze während dieser zwei Jahre sinken, kann der Darlehensnehmer zum normalen Vertrag zurückkehren. Steigen sie wieder, kann der Darlehensnehmer zu diesem Modell zurückkehren.

Wann wird der aufgeschobene Betrag ausgezahlt?

Die Auszahlung beginnt vier Jahre nach dem Ende der Zinsbindungsfrist. Die Zahlung wird auf die Restlaufzeit des Darlehens verteilt, und die Differenz kann im Voraus getilgt werden, ohne dass eine Provision oder Gebühr anfällt.

Ändert der Beitritt das Darlehen?

Nein. Die Darlehenskonditionen (Spanne, Laufzeit) bleiben unverändert, wobei der Betrag der Reduzierung aufgeschoben wird. Mit anderen Worten: Der aktuelle Wert des Darlehens bleibt unverändert und die Schutzklausel garantiert, dass sich der geschuldete Betrag niemals erhöht.

Wann können Familien einen Antrag stellen?

Anträge auf Überprüfung der Bestimmung können ab dem 2. November (oder nach dem Datum der Veröffentlichung des Diploms, falls dies später erfolgt) und bis zum Ende des ersten Quartals 2024 gestellt werden.

Die Bankinstitute haben 15 Tage nach Erhalt des Antrags Zeit, dem Kunden die Bedingungen vorzulegen, und der Kunde hat 30 Tage nach Vorlage der Bedingungen Zeit, zu antworten.

Neben der Ratenreduzierung kündigte die Regierung auch neue Regeln für Zinszuschüsse an, die es mehr Familien ermöglichen, von der Maßnahme zu profitieren. Schätzungen zufolge werden etwa 200 Tausend Familien in den Genuss der Zinsvergünstigung kommen, die nun auf der Grundlage des Indexwertes von über 3 % berechnet wird und nicht mehr die Einkommensklasse berücksichtigt. Außerdem wird die jährliche Obergrenze von 720 Euro auf 800 Euro angehoben.

Beide Maßnahmen zusammen können je nach Familienkredit eine Ersparnis von mehr als 150 Euro pro Monat bedeuten.