Die Kombination des Wirtschaftswachstums der letzten zwei Jahre (das im dritten Quartal dieses Jahres "endete") mit dem (noch vorläufigen) Wert der Inflation im November, die beide vom Nationalen Institut für Statistik (INE) veröffentlicht wurden, wird nach Berechnungen der Agentur Lusa dazu führen, dass der IAS um 13,24 Euro auf 522,50 Euro im Jahr 2025 steigt.
Mit der Erhöhung des IAS werden mehrere Sozialleistungen steigen, darunter das Arbeitslosengeld, dessen Höchstwert von 1.273 (2,5 IAS) auf 1.306 Euro erhöht wird. Der Mindestwert steigt entsprechend dem Index, d. h. auf 522,50 Euro.
Die Berechnung dieses Mindestbetrags unterscheidet sich für Arbeitnehmer, deren Nettoreferenzgehalt unter dem IAS liegt, sowie für Arbeitnehmer, die den nationalen Mindestlohn erhalten, oder für Ehepaare, bei denen beide Partner arbeitslos und unterhaltsberechtigt sind.
Die Inflationsrate, die als Referenz für die Aktualisierung des IAS (und die Höhe der Rentenanpassung) dient, beträgt 2,10 %, wobei die Formel eine Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte vorschreibt, wenn die Wirtschaft in den letzten beiden Jahren zwischen 2 % und 3 %, also insgesamt 2,6 %, gewachsen ist, wie in der aktuellen Situation.
Neben dem Arbeitslosengeld wird der IAS auch zur Bestimmung der Höhe der Familienleistungen, zur Festlegung des Höchstwerts des Vermögens derjenigen, die in den Genuss des sozialen Eingliederungseinkommens (RSI) kommen, oder auch für die Gewährung von Studienbeihilfen herangezogen, um nur einige zu nennen.
Diese Werte müssen noch auf der Grundlage des endgültigen Inflationswerts für November, den das INE am 11. Dezember veröffentlichen wird, bestätigt werden.