"Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die das Risiko einer Übertragung des Virus minimieren", heißt es in dem neuen Leitfaden der DGS, mit dem die Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens an die aktuelle epidemiologische Situation im Land angepasst werden.
Impfstoffe und Reinigung
Dem Dokument zufolge gehören zu diesen individuellen Verhaltensweisen die Impfung gegen Covid-19, das Lüften von Räumen, das Tragen einer Maske, wenn das Risiko einer Übertragung der Krankheit erhöht ist, der Aufenthalt zu Hause und die Durchführung von Tests bei Symptomen, häufiges Waschen und Desinfizieren der Hände sowie die regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Oberflächen.
"In einem Szenario, das sich an das aktuelle epidemiologische Szenario anpasst, ist es wichtig, dass der Übergang von Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens, die im Rahmen der Pandemie vorbereitet und veröffentlicht wurden, in angemessener Weise durchgeführt wird, um das Risiko der Krankheit für die Bevölkerung zu minimieren", fügt der Leitfaden hinzu und weist darauf hin, dass Unternehmen und Institutionen für jeden Standort über einen aktualisierten Notfallplan verfügen müssen, um die Übertragbarkeit des Coronavirus SARS-CoV-2 zu minimieren.
Digitale Zertifikate
In den Leitlinien wurde die Verpflichtung zur Vorlage eines digitalen Zertifikats für den Zugang zu Räumen wie Gastronomiebetrieben, Kinos, Hotels und ähnlichen Einrichtungen, Bars und Nachtclubs gestrichen, sie bleibt jedoch in Situationen, die für die internationale Mobilität vorgesehen sind, sowie für den Zugang zu Pflegeheimen und Besuchen von Gesundheitseinrichtungen obligatorisch.
Tragen einer Maske
Das Tragen der Maske bleibt in den verschiedenen Innenräumen obligatorisch, mit Ausnahme der Kunden von Bars und Clubs.
Fernarbeit
"Die Regelung der Fernarbeit, die es ermöglicht, die Arbeit aufrechtzuerhalten und dabei die Ansammlung von Menschen zu vermeiden, kann immer dann angenommen werden, wenn die betreffenden Funktionen es zulassen, der Arbeitnehmer die Voraussetzungen hat, sie auszuführen, und in Absprache mit dem Arbeitgeber", heißt es in den neuen Leitlinien weiter.
Somit werden die Leitlinien für 2020 und 2021 für Sportstätten, Bars und Clubs, die Nutzung von Vergnügungseinrichtungen, Großveranstaltungen, Sportwettkämpfe, körperliche Betätigung, Gotteshäuser, Räume für kulturelle Aktivitäten, öffentliche Verkehrsmittel, Kindertagesstätten, Restaurants, Kundendienst und Hotels durch diese jetzt veröffentlichten Leitlinien aufgehoben.
Die gemeinsamen technischen Leitlinien über den Hinweis für Schulen zur Kontrolle der Übertragung von Covid-19, das Programm der Laborscreenings in Kindertagesstätten und Bildungs- und Lehreinrichtungen sowie die Screening-Kampagne mit Labortests für SARS-CoV-2 wurden ebenfalls aufgehoben.