Derzeit gibt es nur ein Siegel, das an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden muss, nämlich das der Haftpflichtversicherung, dessen Nichtanbringung mit einem Bußgeld von 250 bis 1250 Euro geahndet werden kann.
Das Siegel für die regelmäßige Inspektion (IMT) muss nicht mehr sichtbar sein. Auch wenn es nicht unbedingt an der Windschutzscheibe angebracht sein muss, ist es dennoch notwendig, dass Sie das Dokument, das die Inspektion Ihres Fahrzeugs belegt, mit sich führen.
In dem im Oktober 2020 veröffentlichten Dokument erklärte die Regierung, dass sie zum ersten Mal die Merkmale der Bescheinigungen, die die Durchführung der obligatorischen regelmäßigen Inspektionen belegen, nicht regeln werde, da die Rechtsvorschrift, die diese Verpflichtung festlegte, 2012 aufgehoben wurde.
Es sei daran erinnert, dass auch der Stempel, der auf die Einheitsumsatzsteuer hinweist, nicht obligatorisch ist.