In einer Erklärung stellte die ASAE klar, dass der Schaumwein im Wert von 25.940 Euro im Rahmen einer Kontrollmaßnahme beschlagnahmt wurde, die die Herstellung, den Vertrieb und die Vermarktung von Weinen in der Region Bairrada betraf.
Bei der Aktion wurden 10.854 Flaschen Schaumwein bei einem Wirtschaftsbeteiligten beschlagnahmt, weil die Abfüllung und Etikettierung des Weins festgestellt wurde, "ohne dass der Weinherstellungsprozess länger als 90 Tage gedauert hat, wie in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegt".
Der Schaumwein war bereit, auf den Markt gebracht zu werden, als ob es sich um einen Qualitätsschaumwein mit besonderen Merkmalen handelte, wobei der Verbraucher über die Art der Herstellung von Schaumwein getäuscht wurde.
"Infolgedessen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, weil der Wein als Qualitätsschaumwein abgefüllt und etikettiert worden war, und das Unternehmen wurde außerdem aufgefordert, den unter diesen Umständen bereits verkauften Schaumwein unter Androhung einer Ordnungswidrigkeit aus dem Handel zu nehmen".