Die Maßnahme gilt für Kinder, die am oder nach dem 1. September 2021 geboren sind und bis zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 drei Jahre alt werden.

Die kostenlose Tagesbetreuung gilt auch für alle Kinder aus Familien der ersten und zweiten Einkommensklasse.

Die Regierung argumentiert, dass "die Maßnahme von grundlegender Bedeutung ist", nicht nur, weil sie "die ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung von Kindern fördert", sondern auch, weil sie "dazu beiträgt, das verfügbare Einkommen von Familien mit Kindern, insbesondere jüngeren Kindern, zu erhöhen" und "den Eltern der Kinder eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht".