Die Regierung hat vor kurzem im Ministerrat ein Gesetzesdekret verabschiedet, das junge Menschen bis zum Alter von 35 Jahren beim Kauf ihrer ersten Wohnung von der Gemeindesteuer auf belastende Eigentumsübertragungen (IMT) und der Stempelsteuer (IS) befreit.

Diese Maßnahme, die darauf abzielt, den Erwerb von eigenem und dauerhaftem Wohnraum zu erleichtern und eine der größten finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit dem Kauf einer Wohnung zu mindern, wurde am 12. Juni im Parlament befürwortet und diesen Dienstag vom Präsidenten der Republik verkündet.

Damit können junge Menschen bis 35 Jahre, die nicht unterhaltsberechtigt sind, innerhalb von zwei Monaten von einer Steuerbefreiung beim Kauf ihres ersten Eigenheims bis zu einem Anschaffungswert von 316.772 Euro und von einer erheblichen Steuerermäßigung für Immobilien bis zu 633.453 Euro profitieren.

In der Praxis kommt diese Maßnahme jedoch auch Personen über 35 Jahren zugute, sofern sie die Immobilie zusammen mit einem berechtigten jungen Menschen erwerben. In diesen Fällen gilt die Befreiung von IMT und IS nur für den Teil, der auf die jungen Leute unter 35 Jahren entfällt, erklärt das Finanzministerium gegenüber ECO. Der verbleibende Teil der Transaktion unterliegt der aktuellen IMT-Tabelle und dem IS-Satz, wobei der gesamte Wert der Immobilie für die Anwendung der Befreiung und der Steuerermäßigung berücksichtigt wird.