In einer schriftlichen Antwort an Lusa erklärt das Generalkommando der GNR, dass der Beamte während dieses Zeitraums "elastische Ärmel" verwenden darf, um die Tätowierungen zu verbergen.

"Entfernt der Beamte sie nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist, begeht er eine neue Straftat. In diesem Fall kann neben der Einleitung eines neuen Disziplinarverfahrens auch geprüft werden, ob ein im Statut für Gardeoffiziere vorgesehenes Dienstentlassungsverfahren eingeleitet werden kann", heißt es weiter.

Auf Initiative des Generalkommandanten kann ein Offizier entlassen werden, wenn sein Verhalten eindeutige Abweichungen vom Status eines Mitglieds der Garde erkennen lässt, insbesondere von den moralischen, ethischen, militärischen oder technisch-professionellen Anforderungen, die sein Status und seine Funktion erfordern.

Die Entlassung aus dem Dienst hat die Beendigung der funktionalen Verbindung und den Verlust der Rechte eines Mitglieds der Garde zur Folge, unbeschadet der Gewährung eines Ruhegehalts gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Es handelt sich um einen GNR-Offizier des Kommandos Braga der GNR, der wegen Tätowierungen an beiden Unterarmen zu einer 30-tägigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde.

Die Suspendierung ist in einer Verfügung vom 27. August 2024 enthalten, die vom Kommandanten des Territorialkommandos Braga unterzeichnet wurde.

Die Allgemeine Dienstvorschrift der GNR in der durch einen Befehl des Generalkommandanten vom 22. Oktober 2021 aktualisierten Fassung sieht vor, dass Soldaten keine Tätowierungen oder andere Formen der Körperkunst unterhalb des Ellenbogens oder am Hals und Kopf haben dürfen.