Die DECO ist mit den beschlossenen Maßnahmen zufrieden, da sie einige Forderungen der Verbände erfüllen, insbesondere in Fällen, in denen Gebühren ohne Grund erhoben wurden oder unverhältnismäßig oder sogar missbräuchlich waren.

Die DECO fordert jedoch eine strenge Überwachung und Kontrolle, um sicherzustellen, dass keine weiteren ungerechtfertigten Gebühren eingeführt oder bestehende Gebühren nicht erhöht werden, um die Auswirkungen der derzeitigen Maßnahmen auszugleichen.

Unter den gebilligten Maßnahmen sind folgende hervorzuheben: das Verbot der Erhebung einer Bearbeitungsgebühr für alle Verträge, auch für solche, die vor 2021 abgeschlossen wurden, wodurch eine von der DECO bereits angeprangerte Ungleichbehandlung beendet wird; das Verbot der Erhebung einer Gebühr für den Wechsel des Inhabers eines Girokontos in bestimmten Fällen, darunter Scheidung, Tod oder Wechsel des Inhabers eines Wohnungskontos. Außerdem ist es verboten, Gebühren für den Druck von Dokumenten des Instituts zu erheben, die den Verbraucher betreffen.

Die Gebühren für Verfahren zur Einstufung als Erbe aufgrund des Todes eines Girokontoinhabers werden nun auf 10 % des Sozialhilfeindexes (IAS) begrenzt, d. h. der Höchstwert dieser Provision wird im Jahr 2023 bei 48,04 Euro liegen.

Bei der Bewertung von Immobilien können Verbraucher der Bank vorschlagen, ein Bewertungsgutachten zu verwenden, das zuvor von einer anderen Bank erstellt wurde und weniger als sechs Monate zurückliegt (auch wenn es anders ist). Die Bank darf ein Gutachten, das älter als 3 Monate ist, nicht akzeptieren, muss dies aber begründen. Verlangt die Bank innerhalb der oben genannten Fristen einen anderen Bericht, ohne dies zu begründen, gehen die Kosten zu Lasten der Bank.

Zu Beginn eines Hypothekenverfahrens wird nun eine einzige Gebühr für die Analyse und Entscheidung erhoben (zusätzlich zu etwaigen Provisionen oder Kosten für die Immobilienbewertung).

Was schließlich die KMU-Konten anbelangt, so umfassen diese nun 48 Überweisungen zwischen Banken (statt 24). Trotz dieser positiven Änderung bleibt die DECO bei ihrer Forderung, dass die Obergrenzen für die Anzahl der Überweisungen in den von Dritten betriebenen Anwendungen der allgemeinen Regelung entsprechen sollten, d.h. 30 Euro pro Vorgang, 150 Euro Überweisungen über die Anwendung im gleichen Monat und 25 Überweisungen im gleichen Monat.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die DECO unter deco.algarve@deco.pt


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Paula Martins is a fully qualified journalist, who finds writing a means of self-expression. She studied Journalism and Communication at University of Coimbra and recently Law in the Algarve. Press card: 8252

Paula Martins