Nach dem derzeitigen so genannten urbanistischen Simplex, der seit dem 4. März in Kraft ist, können alle Arten von Fraktionen, die keine Wohnungen sind, zu Wohnzwecken umgewandelt werden, sofern dies zuvor den örtlichen Behörden mitgeteilt wird, die 20 Tage Zeit haben, um zu reagieren oder das Prüfverfahren einzuleiten.
Für dieses Verfahren ist keine Zustimmung der Wohnungseigentümer mehr erforderlich, und die Gemeinden können später die Bewohnbarkeit überprüfen.
In ihrer Antwort an Lusa bestätigen die Behörden von Lissabon und Porto, dass seit der Verabschiedung der neuen Genehmigungsvorschriften die meisten Anträge auf Nutzungsänderung von Fraktionen wie Handels- oder Dienstleistungsgeschäften, Lagerräumen und Parkgaragen für Wohnzwecke bestimmt sind.
Die Stadtverwaltung von Lissabon (CML) ist jedoch nicht in der Lage, die genaue Zahl der 273 Fälle anzugeben, die seit dem 4. März für Wohnzwecke eingereicht wurden.
Auf Anfrage von Lusa teilt die Stadtverwaltung mit, dass seit diesem Datum 406 Vorgänge abgewickelt wurden, und erklärt den positiven Saldo mit der Auflösung von "anhängigen, bereits eingereichten Vorgängen".
Nach Angaben des CML wurde seit der Änderung der Rechtsvorschriften "kein einziger Fall festgestellt, der eine Nachprüfung erfordert".
Die Stadtverwaltung von Porto hat 51 Vorbescheide zur Änderung der Nutzung von Fraktionen erhalten, von denen die meisten (etwa 40) für Wohnzwecke bestimmt sind.
Nach Angaben der Stadtverwaltung haben vier Verfahren bereits eine Genehmigung erhalten, zwei wurden eingestellt und die übrigen werden derzeit geprüft.
Dennoch versichert die Stadtverwaltung von Porto, dass sie keine Schwierigkeiten bei der Beantwortung von Anträgen hat, und fügt hinzu, dass sie im Zweifelsfall Inspektionen durchgeführt hat, um "zu überprüfen, ob die Fraktion für den beabsichtigten Zweck geeignet ist".
Die Lissabonner Kammer schließt auch "jegliche Schwierigkeiten bei der Verwaltung" der Verfahren aus und garantiert, dass "die Antwortfristen eingehalten werden", räumt jedoch "ein hohes Volumen an Eingaben" ein.
Die Stadtverwaltung fügt hinzu, dass es bisher keine "stillschweigenden Genehmigungen" gegeben hat, die nach Ablauf der Antwortfrist erteilt wurden und nach denen der Raum für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.