Der prognostizierte Wert von 100 Mio. EUR entspricht einem Rückgang von 19,48 % gegenüber dem für dieses Jahr im Staatshaushalt 2024 (OE2024) veranschlagten Wert.

Insgesamt rechnet das Finanzministerium mit Einnahmen in Höhe von 325,3 Millionen Euro aus Bußgeldern und anderen Strafen. Diese erwarteten Einnahmen umfassen neben den Bußgeldern nach der Straßenverkehrsordnung 149,7 Millionen Euro an Bußgeldern und Strafen für Verstöße, zu denen noch 36,3 Millionen Euro an Verzugszinsen und 22 Millionen Euro an sonstigen Bußgeldern und Strafen hinzukommen.

Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass weitere 3,2 Milliarden Euro an Gebühren in die öffentlichen Kassen fließen werden, darunter Gerichtsgebühren (240 Millionen Euro), Gebühren für die Eintragung von Immobilien (175,3 Millionen Euro) und Gebühren für die Eintragung von Gewerbebetrieben (107,4 Millionen Euro).

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