In einer Erklärung an die Mitglieder, zu der Lusa Zugang hatte, teilte die Gewerkschaftsstruktur mit, dass bei der Generaldirektion für Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen (DGERT) "eine Sitzung mit dem Ziel stattgefunden hat, eine Vereinbarung über Mindestdienstleistungen auszuhandeln".
Nach Ansicht der Gewerkschaft ist der von easyJet vorgelegte Vorschlag für Mindestdienstleistungen "offensichtlich unverhältnismäßig und verstößt gegen den Verfassungsgrundsatz des Streikrechts".
"Von den 308 Flügen, die für den 15., 16. und 17. August geplant waren, hat easyJet bereits 164 Flüge (53%) gestrichen", so dass "144 Flüge übrig bleiben, von denen easyJet 124 für Mindestdienstleistungen vorschlägt - 86%".
Für die SNPVAC ist es "eindeutig übertrieben, diese Anzahl von Flügen, die von easyJet beantragt wurden, als Mindestdienste zu bezeichnen", und sie fügte hinzu, dass "easyJet im Hinblick auf die Passagierrechte der erste ist, der seine Interessen nicht verteidigt, da wir täglich zahlreiche Annullierungen aufgrund von Besatzungsmangel oder überlangen Arbeitszeiten erleben".
Die Gewerkschaft erklärte, dass "das Hauptargument des Verlusts von Anschlussflügen an den Streiktagen durch die Anzahl der verfügbaren Alternativflüge, die von anderen Unternehmen angeboten werden, leicht widerlegt wird", und bestritt, dass die Dauer des Streiks "übermäßig oder zu lang (3 Tage) ist, wenn man bedenkt, dass die IATA-Sommerperiode vom 1. April bis zum 31. Oktober gezählt wird".
Die SNPVAC sagte auch, dass "easyJet immer als Argument für den Verzicht auf eine Rotation von Zwischenlandungen an Weihnachten angeführt hat, dass alle Tage des Jahres gleichwertige Betriebstage sind", und erklärte, dass sie "die unterschiedliche Behandlung, die sie jetzt in Bezug auf die Passagiere behauptet, nicht versteht".
"Daher kann die Gewährleistung des Rechts auf Reisen/Bewegung nicht in eine Einschränkung umgewandelt werden, die die Ausübung eines Streiks zunichte macht", betonte die Organisation und fügte hinzu, dass sie sich auf "die Vernunft der für die Bereitstellung der Mindestleistungen verantwortlichen Stellen verlässt und dass die SNPVAC nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel als Form des Protests zur Verteidigung der Interessen" ihrer Mitglieder aufgibt.
Die Gewerkschaft rief zu einem dreitägigen Streik des Kabinenpersonals von easyJet zwischen dem 15. und 17. August auf und beschuldigte das Unternehmen, die verschiedenen Versuche zur Lösung von Arbeitsfragen zu ignorieren.
Der Streik wurde auf einer Generalversammlung mit 99 % der Stimmen genehmigt.
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