Nach Angaben von Pedro Emanuel Paiva hat die städtische Ombudsstelle für Tiere in Lissabon seit Januar "insgesamt 155 Beschwerden über die Verwendung von Tieren beim Betteln" erhalten, die per E-Mail oder über den "Tierhilfe-Button" auf der Website der Einrichtung eingereicht wurden.
"Diese Beschwerden beziehen sich im Wesentlichen auf bestimmte Gebiete der Stadt Lissabon, genauer gesagt auf die Stadtteile Baixa-Chiado, Rua Augusta und Terreiro do Paço, Restauradores und Avenida da Liberdade", erklärte er.
"Es hat sich gezeigt, dass die Nutzung und Ausbeutung von Tieren beim Betteln zu einer Geißel in der Stadt Lissabon geworden ist, mit einem klaren Verstoß gegen den rechtlichen Status von Tieren", der im Gesetz 08/2017 vorgesehen ist, das Tiere als Lebewesen definiert, die mit Sensibilität und Werten hinsichtlich der Förderung und des Schutzes von Tieren ausgestattet sind", betonte Pedro Paiva.
In diesem Sinne vertrat der Ombudsmann die Ansicht, dass der Vorschlag für eine Verordnung, der der Kammer in Lissabon vorgelegt wurde, "nicht nur auf den Schutz des Tierschutzes abzielt, sondern auch die Komponente des Zivilschutzes und der sozialen Maßnahmen abdeckt, was ihn breiter und umfassender macht".
Die Misshandlung von Tieren durch Betteln, ein Phänomen, das "in der Stadt zunimmt" und "in bestimmten Gegenden eine Geißel ist", erfordere "ein besonderes und energisches Eingreifen der Stadtverwaltung im Bereich des Schutzes und des Tierschutzes", befürwortete er.
Eine andere Situation ist die der Obdachlosen, von denen der Anbieter einräumte, dass "die überwiegende Mehrheit ein Begleittier hat und es nicht in der angebotenen Antwort enthalten sieht, weshalb sie es oft ablehnen".
"Die Antwort, die oft an Obdachlose gerichtet wird, besteht darin, ihre Tiere im städtischen Zwinger abzugeben, damit sie Zugang zu einer bestimmten sozialen Antwort haben", was viele Menschen dazu veranlasst, diese Unterstützung abzulehnen oder nur in "begrenzten Situationen" zu akzeptieren.
Der Anbieter rechtfertigte damit, dass die Verordnung "ein nützliches und wirksames Instrument" sein soll, indem sie zum einen die Verwendung von Betteltieren, namentlich Hunden und Kaninchen, "zum bloßen Zweck der Erlangung von Almosen" verbietet und zum anderen empfiehlt, dass Menschen ohne Obdach "bis zu zwei Tiere" halten dürfen.
Die Höchstzahl, so erklärte er, ergibt sich aus dem, was nach allgemeinem Recht für einen Haushalt in einer städtischen Wohnung erlaubt ist, nämlich "höchstens drei Hunde".
"Es ist bedauerlich, dass Lissabon, die Hauptstadt des Landes, immer noch nicht über eine wirksame Tierschutzverordnung verfügt, was eine der Maßnahmen ist, auf die die PAN während ihrer gesamten Amtszeit bestanden hat", sagte wiederum António Morgado Valente, der von People-Animals-Nature gewählt wurde.