Von der Bereitstellung von Wassergläsern bis hin zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Toilette - der Leitfaden beschreibt, was als gute Praxis gilt.

Ein kostenloses Glas Wasser?

"Die Einrichtungen sind verpflichtet, den Kunden, die an Ort und Stelle konsumieren, kostenloses Leitungswasser und Einwegbecher zur Verfügung zu stellen", heißt es in dem Leitfaden.

Es ist jedoch anzumerken, dass der "Betrieb diese Bereitstellung verweigern oder ein Glas Leitungswasser für alle Personen in Rechnung stellen kann, die kein von dem Betrieb bereitgestelltes Produkt konsumieren".

"Handelt es sich bei der Bereitstellung eines Glases Leitungswasser um eine Dienstleistung des Betriebs, kann bereits eine Gebühr erhoben werden, sofern diese in der Preisliste aufgeführt ist".

Gebühren für die Benutzung des Badezimmers

In demselben Dokument heißt es: "Die Benutzung der sanitären Anlagen ist für die Kunden kostenlos, und der Betrieb kann den Zugang zu diesen Anlagen verhindern oder eine Gebühr für deren Benutzung von Personen verlangen, die keine Kunden sind, sofern diese Regelung bekannt gemacht wird."

Portionsgrößen

Es heißt: "Es gibt keine spezifischen Vorschriften für die Größe der Portionen, die Menge der servierten Speisen oder Getränke."

"Der Verbraucher kann sich zwar über die Menge der ihm servierten Speisen beschweren, dies stellt jedoch keinen Verstoß dar."